Inhalt
Gesundheitstipp 01/2012
13.01.2012
Letzte Aktualisierung:
17.01.2012
17.01.2012
Ja. Auch wenn Sie schwanger sind, darf der Arbeitgeber bei Absenzen ein Arztzeugnis verlangen. Angestellte, die nicht arbeitsfähig sind, müssen dies auf Wunsch des Arbeitgebers belegen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden