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Ja, grundsätzlich schon. Während der Probezeit sind Schwangere vor der Kündigung nicht geschützt. Es wäre aber missbräuchlich, wenn er Ihnen nur kündigen würde, weil Sie schwanger sind. Anders sieht es aus, wenn er mit Ihrer Arbeit nicht zufrieden ist.
Eine Kündigung wegen der Schwangerschaft wäre auch zulässig, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr verrichten können. Beispiel: Sie hantieren am Arbeitsplatz mit Giftstoffen, die für das ungeborene Kind schädlich wären.
Falls Sie die Kündigung erhalten und überzeugt sind, dass die Schwangerschaft der einzige Grund dafür ist, können Sie sich wehren. Erheben Sie bis Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache. Wenn er an der Entlassung festhält, können Sie später eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen geltend machen.
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