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Gesundheitstipp 12/2016
08.12.2016
Ja. Schwangere sind erst nach der Probezeit vor einer Kündigung geschützt. Der Chef darf Ihnen aber nicht allein deshalb kündigen, weil Sie schwanger sind. Das wäre missbräuchlich.
Übrigens: Sie sind nicht verpflichtet, den Vorgesetzten über die Schwangerschaft zu informieren.
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