Ja. Sie sollten dafür sorgen, dass Ihr Vater die Sache rasch bereinigt. Mit einer straflosen Selbstanzeige kann er eine Busse abwenden. ­Dafür reicht ein kurzer Brief an das lokale Steueramt mit einer Auf­listung der hinterzogenen Werte und Erträge mitsamt Belegen. 

Zu zahlen sind dann die Nachsteuern für maximal zehn Jahre rückwirkend plus Verzugszinsen. Danach ist die Sache bereinigt, und Sie können das Erbe mit gutem ­Gewissen antreten.

Tun Sie nichts, droht Ihnen als Erbe ein Nachsteuerverfahren. Allerdings müssten Sie als Erbe nur die vergangenen drei Jahre nach­versteuern und die entsprechenden Zinsen zahlen.