Ja. Das darf er, falls in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes steht. Die meisten Arbeitgeber verlangen aber erst ab dem dritten Krankheitstag ein Zeugnis. Ist dieser Punkt vertraglich nicht geregelt, gilt aber das Gesetz: Es erlaubt den Arbeitgebern, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis zu verlangen. Übrigens: Sie haben keinen Anspruch auf Lohn, wenn Sie nicht krank sind, sondern aus Angst vor einer Ansteckung vorsorglich zu Hause bleiben.