Zahlreiche Leserinnen und Leser schickten dem K-Tipp auf einen ­Aufruf hin (7/2016) Beispiele von Mogelpackungen. Fünf typische Fälle:

Rohschinken-Anschnitte (gekauft bei Aldi)

Leserin Emilie Langhart aus Wetzikon ZH schreibt dazu: «Wie habe ich gestaunt, als nur in der ­Hälfte der Packung etwas drin war. Wenn das keine Mogelpackung ist!»

Hipp Kinder-Apfel-Keks (Migros)

Marion Streiff aus Bonaduz GR kritisiert: «Wenn man die Packung öffnet, zieht man ein nur halb gefülltes ­Säckchen heraus. Die ­Packungsgrösse vermittelt ­einen viel grösseren Inhalt.»

Ariel Waschmittel Actilift (Aldi)

«Die Verpackung täuscht und ist nur zu etwa drei Vierteln gefüllt. Man kauft sehr viel Luft», so Anita Heimgartner aus Zürich.

Redoxon + Zinc Kautabletten (Apotheke)

Für Marianne Schauwecker aus Zollikon ZH ist dies eindeutig eine Mogel­packung. Sie schreibt: «In der knapp 8 Zentimeter grossen Dose befinden sich 30 Kautabletten, die sehr gut in einer halb so grossen Dose Platz hätten.»

Skandinavischer Rauchlachs (Denner)

«Erst als ich die Karton­hülle entfernte, sah ich, wie wenig Lachs einem da verkauft wird. Ich fühle mich verschaukelt und finde, dass solches Gebahren unterbunden werden muss», schreibt Bernhard Tinner aus Lichtensteig SG.

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet es, die ­Menge der Ware durch Ver­packungen zu verschleiern und so den Kunden zu täuschen. Doch das zuständige Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) macht keine Stichproben: «Wir werden nur aktiv, wenn wir Beschwerden gegen unlautere Geschäftspraktiken erhalten», sagt Sprecher Fabian Maienfisch.

Er schränkt aber ein: «Vor einer Einschätzung nehmen wir mit den betroffenen Unternehmen Rücksprache. Nicht selten können diese die Packungen begründen, zum Beispiel mit technischen Erfordernissen.» Das heisst: Den Herstellern drohen kaum Konsequenzen für ihre Mogelpackungen.