Ihr Pensionskassengeld können Sie aufgrund Ihres Wechsels zur  Selbständigkeit beziehen oder in eine neue Pensionskasse über­tragen. Eine Einzahlung des ge­samten Betrags in die 3. Säule ist nicht möglich. Sie können dort nur die jährlichen Maximalbeiträge einzahlen, wie sie im Gesetz vorge­sehen sind. Falls Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie  zurzeit maximal jährlich 6739 Franken in die 3. Säule einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent Ihres steuerbaren Einkommens – maximal 33 696 Franken.