Vor dem Einzelrichter am Luzerner Arbeitsgericht begründet die ehemalige Angestellte einer Personalvermittlungsfirma ihre Forderung mit einer Klausel im Arbeitsvertrag. Dort heisst es: «Wer die im Mitarbeitergespräch ver­einbarten Ziele erfüllt, erhält einen 14. Monatslohn.» 

Die Frau arbeitete mehr als drei Jahre lang als Abteilungsleiterin. Unter anderem war sie für die Finanzen und das Personal zuständig. Sie erzählt de...