Guthaben auf Travel Cards oder auf Prepaidkarten sind nicht steuerpflichtig, solange sie – ähnlich wie das Bargeld im Portemonnaie − nur den Alltagsbedarf ab­decken. 

Die Kreditkarteninstitute stellen den Karteninhabern jeweils zu Jahresbeginn einen Steuerausweis mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres aus. Dies tun sie in der Regel aber nur, wenn ein Guthaben oder Schulden beziehungsweise Zins­gutschriften und Schuldzinsbelastungen vorhanden sind. Wer auf ­jeden Fall einen Steuerausweis will, kann dies seinem Kreditkarten­institut mitteilen.

Bei einzelnen Kartenheraus­gebern wie beispielsweise Swisscard (Coop Supercard) ist eine ein­malige Anmeldung erforderlich. Cembra Money Bank (Migros Cumulus) schickt den Zinsausweis üblicherweise elektronisch – per Post nur, wenn die Sollzinsen des Vorjahres 25 Franken übersteigen.

UBS-Kreditkarteninhaber erhalten den Steuerausweis nur unaufgefordert zugestellt, wenn das Guthaben oder die Schuld am Jahresende grösser als 2000 Franken ist – oder wenn die belasteten Zinsen im entsprechenden Jahr mehr als 50 Franken betragen.

Guthaben sind im Vermögen zu versteuern, Schulden dürfen vom Vermögen in Abzug gebracht werden. Zinsgutschriften gelten als Einkommen, Schuldzinsen dürfen im Gegenzug vom Einkommen abgezogen werden.