Inhalt
Möglicherweise. Das Geschäft kann nur dann für allfällige Unfallfolgen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Unfall auf die falsch eingestellte Bindung zurückzuführen ist. Oder wenn sie die Verletzungen verschlimmert hat. Denn wenn das Sportgeschäft die Skibindung nicht sorgfältig einstellt, hat es einen Fehler gemacht.
Der Sportfachhändler ist verpflichtet, die Skibindung auf den jeweiligen Kunden genau einzustellen. Dazu muss er Alter, Grösse, Gewicht, Schuhgrösse und Fahrstil berücksichtigen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden