Möglicherweise. Das Geschäft kann nur dann für allfällige Unfallfolgen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Unfall auf die falsch eingestellte Bindung zurückzuführen ist. Oder wenn sie die Verletzungen verschlimmert hat. Denn wenn das Sportgeschäft die Skibindung nicht sorgfältig einstellt, hat es einen Fehler gemacht.

Der Sportfachhändler ist verpflichtet, die Skibindung auf den jeweiligen Kunden genau einzustellen. Dazu muss er Alter, Grösse, Gewicht, Schuhgrösse und Fahrstil berücksichtigen.