Viele Ehepartner wollen sich im Todesfall gegenseitig finanziell begünstigen. Das ist möglich mit einem Ehe- und Erbvertrag oder mit je einem Testament.



Wer zum zweiten oder dritten Mal verheiratet ist und Kinder aus früheren Ehen hat, will in der Regel aber verhindern, dass das Vermögen nach dem Tod an die Familie des neuen Ehepartners fällt.



Zu diesem Zweck kann man im Testament den neuen Ehepartner als Vorerben und zum Beispiel die Kind...