Autos müssen vier Jahre nach der Inverkehr­setzung zum ersten Mal bei der Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt werden. Dann wieder nach drei Jahren. Und nach sieben Jahren jeweils alle zwei Jahre. Geprüft wird, ob das Fahrzeug betriebssicher ist und die Vorschriften eingehalten werden. Laut Renato Caduff vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich werden bei der Kontrolle vor allem Lenkung, Räder, Aufhängung, Bremsen und Beleuchtung geprüft. Zudem müsse...