Eine Scheidung allein wegen der AHV lohnt sich häufig nicht. Aus drei Gründen:

Erstens ist nicht sicher, dass die beiden Renten für die Geschiedenen höher sind als während der Ehe. Es kommt auf die Höhe des Verdiensts der ­beiden Gatten vor der Pen­sionierung an.

Zweitens zahlt die AHV beim Tod des Ehepartners einen Verwitwetenzuschlag.

Und drittens sind Ehe­leute beim Erben privilegiert: Sie müssen keine Erbschaftssteuern zahlen.