Freiwillige Altersvorsorge: Zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse können Sie vom Einkommen abziehen. Dasselbe gilt für Ihre Einlagen in die dritte Säule. Die Einzahlungen müssen schriftlich durch eine Bestätigung der Pensionskasse, der Bank oder der Versicherung belegt werden, sonst gibt es keinen Steuerabzug.





Schuldzinsen
: Sie kann man ebenfalls vom Einkommen abziehen. Das gilt für Darlehen wie Kons...