Spitalrechnungen gehen in der Regel direkt an die Krankenkasse. Folge: Patienten können sie oft nicht kontrollieren, weil sie von der Krankenkasse nur eine Selbstbehalt-Abrechnung ohne Details erhalten.
Seit August 2007 muss nun der «Leistungserbringer» (Arzt, Spital) dem Patienten eine Rechnungskopie schicken. Allerdings können Ärzte und Spitäler mit den Kassen vereinbaren, dass diese die Kopie zustellen (was bisher noch nicht der Fall ist).
So oder so: Alle Versicherten haben künftig ein Anrecht auf eine Kopie. Und können damit die Rechnung überprüfen. Das gilt auch für Bezüge in Apotheken.