Pensionskasse und AHV nachträglich teilen? Ich habe im K-Tip vom 6. Oktober 1999 gelesen, dass mit dem neuen Scheidungsrecht die Pensionskassenguthaben zwingend unter den Ehepartnern aufgeteilt werden müssen und dass jeder Partner die Hälfte der während der Ehe erworbenen Einlagen erhält. Ich bin jetzt 50 Jahre alt und bereits seit 1992 geschieden. Muss ich nun im Nachhinein meiner Ex-Frau noch etwas vom Gut-haben aus meiner Pensionskasse abtreten? Und wie sieht das bei der AHV-Rente aus?