Ja. K-Geld hat in Ausgabe 1/2018 gezeigt, dass Steuerpflich­tige ohne 2. und 3. Säule höhere Beiträge für Versicherungen und Sparprämien abziehen dürfen. Die Limiten sind von Kanton zu ­Kanton unterschiedlich. Der er­höhte Steuer­abzug gilt beim Bund und in den Kantonen für Steuerpflichtige, die im betreffenden ­Steuerjahr ­weder in die 2. Säule (Pensionskasse) noch in die steuerbegüns­tigte Säule 3a ein­gezahlt haben.

Den erhöhten Abzug dürfen also nicht nur Erwerbstätige ohne Pensionskasse und Säule 3a vor­nehmen, sondern auch Rentner oder Steuerpflichtige ohne Erwerbs­einkommen.