Nein. Denn in Ihrem Fall handelt es sich nicht um die Ver­teilung von Einkommen, sondern von Vermögen. Das heisst: Wie beim übrigen Vermögen müssen Sie auf den Betrag Vermögenssteuern bezahlen, soweit er jeweils per 31. Dezember noch vorhanden ist. Alimente hingegen müssen Sie als Einkommen versteuern.