«Beim Stillen meiner Tochter hatte ich Probleme und war 7-mal in der Stillberatung. Meine Grundver­sicherung will nun bloss drei Sitzungen bezahlen. Darf sie das, obwohl ich für alle Beratungen eine ärztliche Verordnung hatte?»

Ja. Der Leistungskatalog der Krankenpflege beschränkt die Stillberatung ausdrücklich auf drei Behandlungen. Er sieht nicht vor, dass Grundversicherungen die Kosten für weitere Stillberatungen übernehmen müssen, auch wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Übrigens: Für die ersten drei Stillberatungen fallen keine Kosten an. Sie müssen weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen.