Frage: Gemäss Reglement unserer Stockwerk-Eigentümergemeinschaft legen wir jedes Jahr 1800 Franken in den Erneuerungsfonds. Nun hat es die Steuerverwaltung aber abgelehnt, den Abzug auf diese Einlage zu akzeptieren, obwohl sie doch ganz klar dem Unterhalt der Liegenschaft dient. Ist dieses Vorgehen korrekt?



Antwort: Ja. Einlagen in den Erneuerungsfonds darf man nach neuerer Rechtsprechung erst dann als Unterhaltsaufwand geltend machen, wenn der Umbau oder die Renovation tatsäch...