Inhalt
Frage: Gemäss Reglement unserer Stockwerk-Eigentümergemeinschaft legen wir jedes Jahr 1800 Franken in den Erneuerungsfonds. Nun hat es die Steuerverwaltung aber abgelehnt, den Abzug auf diese Einlage zu akzeptieren, obwohl sie doch ganz klar dem Unterhalt der Liegenschaft dient. Ist dieses Vorgehen korrekt?
Antwort: Ja. Einlagen in den Erneuerungsfonds darf man nach neuerer Rechtsprechung erst dann als Unterhaltsaufwand geltend machen, wenn der Umbau oder die Renovation tatsäch...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken