Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften beauftragen in der Regel ­einen Verwalter mit der Erledigung der alltäglichen Geschäfte. Er ist in einem bestimmten Rahmen auch für das Finanzielle zuständig. So darf er gemäss Vertrag mit den Eigen­tümern zum Beispiel Rechnungen bis zu einem Betrag von 3000 Franken ohne Rücksprache mit der Gemeinschaft bezahlen. Gegenüber der Bank besitzt er ­häufig Einzelunterschrift. Die ­Eigentümer sc...