Das Bundesgericht zwingt die Zürcher Justiz, den Tod einer krebskranken Frau näher abzuklären. Ihr Mann hatte Anzeige wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Die Zürcher Behörden hatten das Verfahren eingestellt.

Die Frau ist laut den Bundesrichtern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit an den giftigen Abbauprodukten eines Chemotherapie-Präparates gestorben. Seit 1994 sei der Fachwelt bekannt, dass solche giftigen Substanzen entstehen können. Ein vergleichbares Produkt sei damals in Frankreich aus dem Verkehr gezogen worden. Jetzt muss die Zürcher Justiz die Strafbarkeit der Verantwortlichen der Herstellerfirma näher untersuchen.

Bundesgericht, Urteil 6B_646/2007 vom 24. April 2008