K-Tipp Leserin Irina Kaufmann aus Zürich hat fürs Internet ein Abo bei Sunrise. Für die Va­riante «Internet start» zahlte sie 40 Franken pro Monat. Im Juni erhielt sie mit der Rechnung einen Brief. Darin stand: «Bereits seit dem 1. Juni 2016 surfen Sie bis zu 50 Prozent schneller – mit bis zu  30 Mbit/s statt wie ­bisher mit bis zu 20 Mbit/s.» Und weiter: «Ab dem 1. August 2016 bezahlen Sie für diese 50 % höhere Geschwindigkeit nur 5 Franken mehr pro Monat.» 

Nur: Kaufmann ist mit der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit vollauf zufrieden und will deshalb nicht mehr als bisher zahlen. In diesem Fall müsse sie sich bis spätestens 31. Juli melden, um das ursprüngliche Abo zurückzuerhalten, hiess es im Brief von Sunrise.

Änderung ablehnen: Mitteilung genügt

Irina Kaufmann nervt sich: Denn nicht jeder Internetbenutzer bemerkt diese unerwünschte Vertragsänderung. Hinzu kommt: Die angebliche Mehrleistung ist nicht einmal garantiert. Je nach Wohnort kann die Leitung deutlich langsamer sein. 

Wichtig: Wer in einem laufenden Vertrag mit ­einer Änderung nicht einverstanden ist, muss sie nicht akzeptieren – und auch keine Mehrkosten bezahlen. Dafür genügt eine schriftliche Meldung an die andere Vertragspartei, dass die Änderung abgelehnt werde.

Allfällige Fristen für die Ablehnung laufen ­immer erst ab Erhalt des Änderungsbriefes. Es kann also nichts passieren, wenn Sunrise eine Widerspruchsfrist mitten in den Ferien, in diesem Fall Ende Juli, ablaufen lässt.

Sunrise-Sprecher Roger Schaller verspricht auf Anfrage: «Wir prüfen jeden Fall einzeln. Grundsätzlich ist ein kosten­loser Wechsel auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist zum alten Tarif möglich.»