Wer vor Ende 2015 eine Frei­zügigkeitspolice bei der Swiss Life abschloss, profitiert nun: Der Zins beträgt laut Versicherungsbedingungen «mindestens 60% des jeweils gültigen vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatzes». 

Dank dieser Zinsgarantie er­hielten Policeninhaber letztes Jahr 0,75 Prozent Zins. Das sind 60 Prozent des Mindestzinses, den Pen­sionskassen auf das obligatorische Altersguthaben zahlen müssen. Dieser lag 2016 bei 1,25 Prozent.

Für dieses Jahr gilt ein BVG-Mindestzinssatz von 1 Prozent. Kunden mit dieser Garantie haben also Anspruch auf mindestens 0,6 Prozent, effektiv erhalten sie sogar 0,625 Prozent. Zum Vergleich: Auf dem aktuell besten Freizügigkeitskonto – von der WIR-Bank – gibt es nur 0,35 Prozent.

Doch inzwischen hat Swiss Life die Zinsgarantie gestrichen. Das gilt für Kunden, die ab Anfang 2016 eine solche Police abgeschlossen ­haben. Man habe die Konditionen den Marktbedingungen anpassen müssen, so Swiss Life. Zudem müssen Antragsteller bereits Kunden sein. Bis Ende 2015 gabs die Police für jedermann. Beim «Altbestand» ändere sich aber nichts, sagt Swiss Life. Diese Kunden profitierten weiterhin von der Zinsgarantie.

Swiss-Life-Kunden, die seit Anfang 2016 abgeschlossen haben, erhalten seit Anfang 2017 bloss noch magere 0,125 Prozent Zins.

K-Geld hat in Ausgabe 1/2016 auch die Freizügigkeits­police der Helvetia als Alternative zum Frei­zügigkeitskonto hervorgehoben. Doch neu erhalten diese Kunden nach Abzug der Kosten nur gerade 0,2 Prozent Zins.

Beide Policen bieten eine minimale Todesfall-Versicherung. Swiss Life zum Beispiel zahlt Begünstigten den Zins für das ganze Jahr, falls die versicherte Person während des Kalenderjahres stirbt.