Die Tätowiererin haftet, falls sie unsorgfältig gearbeitet hat. Das ist etwa der Fall, wenn sie unsaubere Instrumente verwendet oder andere hygienische Vorschriften nicht beachtet hat. Fragen Sie Ihren Arzt, worauf die Entzündung zurückzuführen ist. Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Richtlinie über die «gute Arbeitspraxis» ausgearbeitet. Sie gilt auch für Tattoostudios. Sie können sie herunterladen unter www.bag.admin.ch. Bei Ihrem nächsten Besuch in einem Tattoostudio sollten Sie sich vorab informieren, ob es die Richtlinie einhält und ein Qualitätslabel hat.