Ja. Sie mussten beim Vor­bezug eine Kapitalauszahlungssteuer entrichten – und erhalten sie zurück, wenn der vorbezogene Betrag wieder in die Pensionskasse zurückfliesst. Ohne Zins notabene. Wenn Sie Teilrückzahlungen machen, erhalten Sie für jedes Mal den entsprechenden Teil der Steuer zurückerstattet. Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern nur auf Verlangen!

Ganz wichtig: Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt nach drei Jahren. Deshalb ist es ratsam, nach jeder Teilzahlung die entsprechende Steuerrückerstattung zu verlangen. Sonst riskieren Sie, dass Sie einen Teil des Anspruchs wegen der drohenden Verjährung verlieren. Es wäre also falsch, mit der Rückforderung mehrere Jahre zu warten, bis der ganze Betrag wieder in der Pensionskasse ist.

Übrigens: Bisher waren Teilrückzahlungen nur in Schritten von mindestens 20000 Franken möglich. Seit Anfang Oktober 2017 beträgt die Mindestsumme 10000 Franken.