Nicht unbedingt. Zwar müssen Sie den Arzt entschädigen, wenn er während des ausgefallenen Termins nicht andere bezahlte Arbeiten erledigte – etwa einen Patienten behandeln konnte. Der Arzt muss belegen, dass dies nicht der Fall war, wenn er Schadenersatz verlangt. Die Ausfall-Rechnung eines Spezialisten ist übrigens immer höher als jene des Hausarztes, weil Spezialisten höhere Honorare verlangen dürfen.