Die gut 50-jährige Besi­t­zerin eines Einfamilien­hauses verlangt vom Nachbarn, dass er seine Birke auf 8 Meter stutzt. Zudem seien mehrere Hecken nicht weit genug von der Grundstücks­grenze entfernt. Sie müssten ganz entfernt werden. 

Ihr Anwalt begründet diesen Antrag vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Bülach ZH. Gemäss Zürcher Gesetz dürfe die Birke höchstens doppelt so hoch sein, wie ihr Abstand zur Grundst...