Das Geld gehört den Erben. Beim Tod Ihrer Mutter gingen alle Aktiven und Passiven – also sämliche Guthaben und Schulden – auf die Erben über. Zu viel bezahlte Prämien stehen deshalb der Erbengemeinschaft zu. Achtung: Der Anspruch auf die Rückerstattung der Krankenkassenprämien erlischt ein Jahr nachdem Sie von den zu viel bezahlten Prämien Kenntnis erhalten haben. Und: Fünf Jahre nach dem Tod Ihrer Mutter verfällt das Anrecht der Erben auf eine Prämienrückzahlung.