Wer etwas zu verzollen hat, meldet die Waren mündlich beim Grenz­übertritt an. Privatpersonen, die über unbewachte Grenzübergänge oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schweiz einreisen, können Auslandeinkäufe schriftlich anmelden und in eine ­sogenannte Anmeldebox legen. Die Meldepflicht betrifft Waren über 300 Franken pro Person und Tag sowie zollpflichtige Waren wie Spirituosen oder Zigaretten. 

Diese Verfahren seie...