Es war stets die gleiche Masche: In hektischen TV-Verkaufsshows wie «Teletip-Shop» und «Preishit.tv» priesen Verkäufer einer St. Galler Teleshop-Firma Waren zu einem vermeintlich unschlagbaren Preis an.
Viele Kunden erhielten nach einer Bestellung falsche, minderwertige oder unbestellte Ware. Zudem verlangte das Unternehmen teilweise unangekündigte Gebühren für Verpackung, Transport und Bearbeitung.
Beim K-Tipp meldeten sich deswegen von 2007 bis 2011 zahlreiche verärgerte Kunden. Im Juli 2011 flog der Geschäftsführer auf und kam in Untersuchungshaft. Nach mehr als sechs Jahren wurde er nun endlich zur Rechenschaft gezogen.
Hobel aus Plastik statt aus Edelmetall
Der Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft zeigt, wie G. G. die Kunden systematisch ausnahm. Allein von Oktober 2010 bis Juli 2011 habe die Firma 500 000 Pakete verschickt. Dabei habe G. einer «hohen Anzahl der Kunden bewusst nicht die Ware, die bestellt wurde», geliefert – etwa einen billigen Plastikhobel statt des beworbenen «Edelstahlküchenhobels», Bodys in falscher Farbe, Grösse oder Menge sowie Schuhe in falscher Farbe und Grösse.
Zudem verlangte G. von den Kunden diverse Nebenkosten, auf die sie vor Vertragsabschluss «nicht oder nur teilweise» aufmerksam gemacht wurden. Folge: Die Ware kam die Kunden teurer zu stehen, als im Fernsehen versprochen.
Mit den Reklamationen machte G. dann richtig Kasse. So heisst es im Strafbefehl: «Durch die Lieferung nicht bestellter Waren, durch Nicht-, Falsch-, oder Schlechtlieferung sowie durch das Erheben diverser unerwarteter, zusätzlicher Kosten und Gebühren wurden die Käufer zu Reklamationen und Rücksendungen der Waren veranlasst.»
Das Geld ist verschwunden
Für Rücksendungen mussten Kunden bei der Teleshop-Firma eine Rücksendenummer einholen – und zwar über eine teure 0900er-Telefonnummer. Laut Staatsanwaltschaft ein unnötiges Vorgehen: «Die Rücksendenummer bestand aus der von hinten gelesenen Auftragsnummer, die auf den Retourenklebern wie auf den Rechnungen bereits vermerkt war.»
Für die Kunden gabs weiteren Ärger: Hatten sie ihr Widerrufsrecht wahrgenommen, warf ihnen die Teleshop-Firma laut Staatsanwaltschaft nämlich «systematisch und pauschal» vor, bei den retournierten Gegenständen sei eine Wertminderung oder dergleichen eingetreten – ohne diese aber genauer zu benennen.
Folge: Die Kunden erhielten bloss einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstattet – und das nur auf ein Kundenkonto. Wer auf Barauszahlung pochte, musste seine Bank- bzw. Kreditkartendaten bekannt geben – wieder über die teure 0900er-Hotline.
Dieses unlautere Gebaren spülte viel Geld in die Kasse von G.s Firma. Gemäss Staatsanwaltschaft dürften 25 bis 40 Prozent der 500 000 Pakete retourniert worden sein. Sie geht deshalb davon aus, dass «die erzielten Netto-Erträge den Betrag von 2,5 Millionen Franken übersteigen». Was mit dem Geld geschehen ist, habe die Polizei nicht herausfinden können.
Trotz der hohen Deliktsumme bestrafte die Staatsanwaltschaft G. auffallend milde: Mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Franken und einer Probezeit von zwei Jahren ist das Strafmass im unteren Bereich des Möglichen. G. bekam sogar noch Geld: Weil er 352 Tage in Untersuchungshaft sass, sprach ihm die Staatsanwaltschaft eine Genugtuung von gut 40 000 Franken und Schadenersatz von 20 000 Franken zu.