Ja. Der Eigentümer des Kletterturms muss die Behandlung zahlen, denn der rostige Nagel weist auf einen mangelhaften Unterhalt hin. Zwar wird die Krankenkasse Ihres Sohnes vorerst die Heilungskosten übernehmen. Sie kann aber auf den Hausbesitzer zurückgreifen.

Kinderspielplätze müssen sicher sein. Deshalb muss der Eigentümer diese sorgfältig planen, erstellen und gut unterhalten. Zudem sollte er regelmässig  den  Zustand der Spielgeräte überprüfen.

Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat eine Dokumentation zum Thema «Spielräume» herausgegeben:

bfu, Laupenstrasse 11, Postfach 8236, 3001 Bern, www.bfu.ch.