Ja. Der Inlineskater haftet für den Schaden, weil er zu schnell unterwegs war. Inlineskater dürfen zwar auf dem Trottoir fahren, sie müssen aber Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Der Skater hat zudem keine Haftpflichtversicherung. Deshalb muss er den Schaden selbst bezahlen.

Vorerst übernimmt Ihre Krankenkasse die Heilungskosten. Sie kann dann auf den Unfallverursacher zurückgreifen. Ihre Kostenbeteiligung – also Franchise und Selbstbehalt – müssen Sie beim Unfallverursacher selber geltend machen.