Nein. Wer allgemein versichert ist, hat nur Anspruch auf die ­Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung. Die Differenz der Kosten zwischen der Allgemein- und der Privat­abteilung müssen Sie selber ­zahlen.

Das gilt bei allen ­Unfällen. Denn Geschädigte sind ­generell verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten.