Nein. Sie können eine Wohnung aus wichtigen Gründen ausserordentlich kündigen. Aufgrund Ihrer Beschwerden ist der Verbleib in dieser Wohnung unzumutbar. Sie können mit einer Frist von drei ­Monaten auf einen belie­bigen Zeitpunkt kündigen. Finden Sie einen zumut­baren Nachmieter, können Sie noch früher ausziehen.