Ärzte sind in den meisten ­­Kan­tonen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung ab­zuschliessen. Die Behörden erteilen ihnen sonst keine Praxisbewilligung. Die Versicherung ist im Interesse des Arztes wie der Patienten. Ärzte haften für jeden finanziellen Schaden, der Patienten aus unsorgfältigen Behandlungen entsteht. Ein Kunstfehler kann teuer werden, etwa wenn der Patient länger arbeitsunfähig oder gar invalid wird. Trotzdem haben nicht a...