Wer jetzt noch Halogenleucht­mittel braucht, sollte sich schnell welche besorgen. Ab 1. September dürfen in der Schweiz laut dem Bundesamt für Energie keine ­neuen handelsüblichen Halogenleuchtmittel der Energie-Effizienzklassen C und D mehr verkauft werden. Die Händler dürfen ihre Lagerbestände aber noch bis zum 31. August 2019 abstossen. Vom Verbot ausgenommen sind die ­Halogenstäbe mit dem Sockel R7S und die Stiftsockellampen G9. 

Für sie gebe es noch nicht genug ­Alternativen. Die Schweiz übernimmt eine EU-Regelung. Ziel ist es, die Effizienz von Leuchtmitteln zu steigern.