Nein. Das blosse Zusammenziehen mit einem ­neuen Partner führt nicht zum Erlöschen der Witwen­rente. Der Anspruch auf diese Rente erlischt erst beim Tod der Witwe. Oder wenn sie wieder heiratet. Im letzteren Fall gilt: Der mit der Wiederverheiratung erloschene Anspruch lebt wieder auf, falls die neue Ehe nach ­weniger als zehn Jahren geschieden wird.