Sunrise informierte die Privatkunden kürzlich über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Darin steht: Kündigungen «müssen entweder telefonisch» oder «per Sunrise Chat erfolgen».

Sunrise-Sprecherin Therese Wenger ­bestätigt: Sunrise akzeptiere ab dem 28. Mai keine schriftlichen Kündigungen mehr. «Die Kunden wurden mit der Aprilrechnung über die Änderung informiert.» Jedes Unternehmen könne die Kündigungsregeln selber festlegen. 

Da täuscht sich Sunrise. Rechtsprofessor Vito Roberto von der Uni St. Gallen sagt klipp und klar: «Eine lustige Klausel, die zumindest zum Schmunzeln anregt. Gültig ist sie jedoch nicht.» Ein Verbot sei ungewöhnlich und würde Konsumenten einseitig ­benachteiligen, was unzulässig sei. Für ­Kunden würde es schwieriger, die rechtzeitige Kündigung zu beweisen. Fazit des Professors: «Selbstverständlich dürfen Konsumenten auch in Zukunft schriftlich kündigen.»

Tipp: Eingeschrieben kündigen, damit man einen Beweis in der Hand hat.