Wer in fester Beziehung lebt, aber nicht heiraten will, muss bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit grossen Nachteilen rechnen. Nur gerade im Kanton Schwyz gibts keinen einzigen für Konkubinatspartner. Aus einem einfachen Grund: Schwyz kennt – wie übrigens auch der Bund – als einziger Schweizer Kanton weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern.

Mit Einschränkungen profitieren beschenkte oder erbende Konkubinatspartner auch in den Kantonen Luzern, Ob- u...