Arquidania H. blieb der Firma Salt Mobile 536 Franken schuldig. Da bekam sie Post von der Intrum Justitia. Das Inkassounternehmen forderte nebst dem Hauptbetrag und weiteren Spesen noch einen «Verzugsschaden» von 225 Franken. Die Frau bezahlte alles.

Als ihr Partner Roland Meier aus Mühlau AG das bemerkte, schaltete er eine Anwältin ein. Diese fordert die 225 Franken von der Intrum zurück – und zwar mit dem Argument, das auch «K-Tipp» und K-Geld seit Jahren vertreten: Das pauschale Kassieren eines Verzugsschadens ohne Nachweis eines effektiven zusätzlichen Schadens ist illegal.

Als der Fall vor dem Bezirks­gericht Zürich landete, teilte die ­Intrum überraschend mit, sie an­erkenne die Forderung. Nun muss die Intrum nicht nur die 225 Franken zurückerstatten, sondern der Frau auch noch eine Prozessentschädigung von 300 Franken zahlen.

Hat das Inkassounternehmen also eingesehen, dass es den pauschalen Verzugsschaden jeweils zu Unrecht kassiert? Nein, sagt die Intrum. Sie habe die Forderung nur anerkannt, weil die Kosten für das Gerichtsverfahren angesichts der kleinen Streitsumme zu hoch ausgefallen wären.

Für viele Juristen ist klar: Die Intrum hat Angst davor, einen solchen Fall vor Gericht zu ziehen. Denn sie muss davon ausgehen, dass sie verlieren würde. Auch das bestreitet die Intrum: «Gerichtliche Beurteilungen in ­dieser Angelegenheit scheuen wir nicht.»