Ein Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens unbezahlt geblieben ist. Bis Ende 1996 ­waren Verlustscheine unverjährbar. Seit der Gesetzesänderung per 1. Januar 1997 ver­jähren sie nach 20 Jahren. Alle vor diesem Datum ausgestellten Verlustscheine sind am 1. Januar 2017 verjährt.

Die drohende Verjährung ist wahrscheinlich der Grund, weshalb der 80-jährige Peter Netz (Name ge...