Von Wellness-Einrichtungen keine Spur im Hotel - Können wir Preisnachlass fordern?
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Haus & Garten 1/2001
01.01.2001
Wir hatten Ferien in einem Wellness-Hotel in der Schweiz gebucht. Bei der Ankunft traf uns fast der Schlag, denn das Hotel verfügte lediglich über eine Sauna und einen Home-Trainer im Keller. Deshalb baten wir den Hotelier um eine Preisreduktion, was er jedoch ablehnte. Können wir auf dem Preisnachlass bestehen?
Ja. Unter «Wellness» haben Sie sich zu Recht mehr vorgestellt als eine Sauna und einen Home-Trainer.
Der Schweizer Hotelier-Verein hat acht Anforderung...
Wir hatten Ferien in einem Wellness-Hotel in der Schweiz gebucht. Bei der Ankunft traf uns fast der Schlag, denn das Hotel verfügte lediglich über eine Sauna und einen Home-Trainer im Keller. Deshalb baten wir den Hotelier um eine Preisreduktion, was er jedoch ablehnte. Können wir auf dem Preisnachlass bestehen?
Ja. Unter «Wellness» haben Sie sich zu Recht mehr vorgestellt als eine Sauna und einen Home-Trainer.
Der Schweizer Hotelier-Verein hat acht Anforderungen aufgestellt, die ein Mitglied erfüllen muss, damit es sich Wellness-Hotel nennen darf. Dazu gehören mindestens sechs Wellness-Einrichtungen wie beispielsweise Fitnessraum oder Solarium.
Das Hotel hat den Vertrag mit Ihnen demzufolge mangelhaft erfüllt und muss Ihnen einen Teil der Kosten erlassen. Wie viel die Reduktion exakt beträgt, ist schwierig zu beziffern. Deutsche Gerichte sind in vergleichbaren Fällen von rund einem Drittel der Summe ausgegangen. In der Schweiz fehlen entsprechende Urteile.
Statt eine Preisreduktion zu verlangen, hätten Sie auch gleich die Koffer packen und eine allfällige Anzahlung zurückverlangen können. Aber Achtung: Dieses Recht haben Sie nur, wenn der Mangel - wie in Ihrem Fall - wirklich schwer wiegend ist. Schmeckt Ihnen hingegen das Essen im Hotel nicht, können Sie nicht einfach abreisen und die Bezahlung verweigern.
Grundsätzlich gilt: Der Gast muss dem Hotel eine angemessene Frist einräumen, um Mängel zu beseitigen. Dies erübrigt sich in Ihrem Fall, weil das Hotel ohnehin nicht in der Lage wäre, die Wellness-Angebote innert nützlicher Frist zu organisieren.
(thm)