Wer in der Grundversicherung auf die freie Arztwahl verzichtet, kann bis zu 20 Prozent ­Prämien sparen. Mit einem Hausarztmodell verpflichten sich Versicherte, sich grundsätzlich zuerst an ­einen bestimmten Hausarzt zu wenden, bevor sie allenfalls an einen Spezialarzt verwiesen werden. ­Dieser muss auf der Liste der ­eigenen Kranken­kasse aufgeführt sein.

Versicherte in einem Hausarztmodell dürfen sich also in der Regel nicht ­direkt an ei...