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09.05.2017
Ja. Sie können mehrere Personen beauftragen. Sie können die Aufgaben aufteilen – etwa in finanzielle und persönliche Bereiche. Oder beide Kinder gemeinsam für alle Aufgaben als zuständig erklären. Letzteres ist teilweise nicht zweckmässig. Denn je nach Formulierung müssen die Beauftragten die Entscheide einstimmig fällen. Das kann zu Verzögerungen und Problemen führen.
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