Ja. Sie können mehrere ­Personen beauftragen. Sie ­können die Aufgaben aufteilen – etwa in finanzielle und ­persönliche Bereiche. Oder beide Kinder gemeinsam für alle Aufgaben als zu­ständig erklären. Letz­teres ist teilweise nicht zweckmässig. Denn je nach Formulierung ­müssen die Beauftragten die Entscheide einstimmig fällen. Das kann zu Verzögerungen und Prob­lemen führen.