Ja. Solange dieses Geld bei der Stiftung angelegt ist, zahlen Sie ­weder Einkommens- noch Ver­mögenssteuern. Deshalb sind jetzt auch die laufenden Zins- und ­Dividendeneinkünfte steuerbefreit. Dies gilt auch für die Aktienkurs­gewinne, die beim Sparen ausserhalb der 2. und 3. Säule allerdings ebenfalls steuerfrei wären.

Bei der späteren Auszahlung im Jahr 2020 wird aber das ganze vorhandene und ausbezahlte Kapital inklusive Erträge versteuert. Und zwar getrennt vom übrigen Einkommen zu einem Sondersatz. Eine Ausscheidung der Erträge wird nicht vorgenommen. Das heisst: Jetzt müssen Sie auch die an sich steuerfreien Aktienkursgewinne versteuern.

Tipp: Die kantonalen Steuer­verwaltungen bieten auf ihren Websites Rechner an, mit denen sich die Höhe der Kapitalauszahlungssteuer berechnen lässt.