Inhalt
Der Vulkan Eyjafjallajökull gibt keine Ruhe. Wegen seiner Aschewolke wird der Luftverkehr regional gesperrt. Deswegen sassen und sitzen Reisende an ihren Destinationen fest. Für sie heisst es, den Aufenthalt und die Rückreise neu zu organisieren. «Was bezahlt meine Reiseversicherung?», hat sich wohl manch einer gefragt. Der K-Tipp hat bei Versicherungsgesellschaften nachgefragt: Welche Kosten übernehmen sie bei einer Naturkatastrophe?
Sechs grosse Versicherer wurden angefragt: Axa-Winterthur, Elvia, Europäische Reiseversicherung, Schweizerische Mobiliar, Zürich Versicherung und der TCS mit seinem ETI-Schutzbrief.
Fazit: Die Leistungen unterscheiden sich stark. Das liegt daran, dass einige Versicherer Naturkatastrophen grundsätzlich von der Deckung ausschliessen.
Axa-Winterthur:
Die Axa übernimmt die Hotel- und Verpflegungskosten bis zu 1000 Franken pro Person. Falls der Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft Mehrkosten für die Heimreise nicht gewährleisten, übernimmt die Axa Transportmehrkosten bis 1000 Franken pro Person.
Elvia:
Naturkatastrophen sind nicht gedeckt. Allerdings will die Elvia freiwillig einen Teil des Schadens übernehmen. Wie viel das ist, kann der Versicherer noch nicht sagen.
Europäische Reiseversicherung (ERV):
Die ERV übernimmt die Mehrkosten wegen des Vulkanausbruchs nicht. Sie zeige sich aber kulant, wenn Versicherte sich «schadenmindernd» verhalten und dringend zurückreisen müssen.
Schweizerische Mobiliar:
Auch bei der Mobiliar sind Mehrkosten aufgrund eines Vulkanausbruchs nicht gedeckt. Auch sie will sich aber kulant zeigen, wenn die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter die Mehrkosten für Verpflegung und Unterkunft nicht übernehmen.
Zürich Versicherung:
Die Zürich übernimmt laut Versicherungsbedingungen Mehrkosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung bis 3000 Franken pro Person, falls Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter nicht dafür aufkommen.
TCS ETI-Schutzbrief:
Der ETI-Schutzbrief deckt Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Heimreise bis 1000 Franken pro Person, wenn die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter nicht bezahlen.
Keine der angefragten Versicherungsgesellschaften begleicht einen allfälligen Lohnausfall.
Worauf beim Abschluss einer Reiseversicherung im Detail zu achten ist, lesen Sie auch im Artikel «Pech und Pannen statt Sonne und Strand».
Der Artikel «Flug abgesagt: Das sind ihre Rechte» klärt, wofür die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter aufkommen müssen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Vertragsbedingungen bei AXA
Es ist richtig, dass das Elementarereignis "vulkanische Eruption" bei der Intertours-Reiseversicherung der AXA gedeckt ist. Aber am Ende des gleichen Abschnittes steht der folgende Satz: "Dieser Versicherungsschutz gilt während max. 14 Tagen nach dem erstmaligen Auftreten". Und da der Eyjafjallajökull bereits am 21. März ausbrach, würden allfällige Annullationskosten von der AXA nicht bezahlt werden, wie ich bei meiner heutigen Anfrage bei der Versicherung bestätigt bekommen habe. Und bei den "nicht versicherten Ereignissen" steht noch unter Punkt 1: " Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung, bei der Buchung, oder dem Antritt der Reise oder der Ferien bereits eingetreten sind oder für die versicherte Person hätten erkennbar sein müssen". D.h. auch allfällige Kosten für Umbuchungen oder zusätzliche Hotelübernachtungen würden nicht bezahlt, falls der Heimflug ausfallen würde. Tja, hoffen wir nun also auf milde Vulkangötter, die uns unsere Hausbootferien in Irland Mitte Juni ermöglichen!