Der Vulkan Eyjafjallajökull gibt keine Ruhe. Wegen seiner Aschewolke wird der Luftverkehr regional gesperrt. Deswegen sassen und sitzen Reisende an ihren Destinationen fest. Für sie heisst es, den Aufenthalt und die Rückreise neu zu organisieren. «Was bezahlt meine Reiseversicherung?», hat sich wohl manch einer gefragt. Der K-Tipp hat bei Versicherungsgesellschaften nachgefragt: Welche Kosten übernehmen sie bei einer Naturkatastrophe?

Sechs grosse Versicherer wurden angefragt: Axa-Winterthur, Elvia, Europäische Reiseversicherung, Schweizerische Mobiliar, Zürich Versicherung und der TCS mit seinem ETI-Schutzbrief.

Fazit: Die Leistungen unterscheiden sich stark. Das liegt daran, dass einige Versicherer Naturkatastrophen grundsätzlich von der Deckung ausschliessen.

Axa-Winterthur:

Die Axa übernimmt die Hotel- und Verpflegungskosten bis zu 1000 Franken pro Person. Falls der Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft Mehrkosten für die Heimreise nicht gewährleisten, übernimmt die Axa Transportmehrkosten bis 1000 Franken pro Person.

Elvia:

Naturkatastrophen sind nicht gedeckt. Allerdings will die Elvia freiwillig einen Teil des Schadens übernehmen. Wie viel das ist, kann der Versicherer noch nicht sagen.

Europäische Reiseversicherung (ERV):

Die ERV übernimmt die Mehrkosten wegen des Vulkanausbruchs nicht. Sie zeige sich aber kulant, wenn Versicherte sich «schadenmindernd» verhalten und dringend zurückreisen müssen.

Schweizerische Mobiliar:

Auch bei der Mobiliar sind Mehrkosten aufgrund eines Vulkanausbruchs nicht gedeckt. Auch sie will sich aber kulant zeigen, wenn die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter die Mehrkosten für Verpflegung und Unterkunft nicht übernehmen.

Zürich Versicherung:

Die Zürich übernimmt laut Versicherungsbedingungen Mehrkosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung bis 3000 Franken pro Person, falls Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter nicht dafür aufkommen.

TCS ETI-Schutzbrief:

Der ETI-Schutzbrief deckt Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Heimreise bis 1000 Franken pro Person, wenn die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter nicht bezahlen.

Keine der angefragten Versicherungsgesellschaften begleicht einen allfälligen Lohnausfall.

Worauf beim Abschluss einer Reiseversicherung im Detail zu achten ist, lesen Sie auch im Artikel «Pech und Pannen statt Sonne und Strand».
Der Artikel «Flug abgesagt: Das sind ihre Rechte» klärt, wofür die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter aufkommen müssen.