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Ja, einen Teil zumindest. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt an Rettungsaktionen die Hälfte der Kosten – maximal 5000 Franken pro Jahr. Als Rettungskosten gelten das Befreien aus einer lebensbedrohlichen Notlage und der Nottransport ins Spital.
Anders liegt der Fall, wenn der Transport zwar medizinisch notwendig ist, aber keine unmittelbare Lebensgefahr vorliegt. Die Grundversicherung zahlt dann zwar ebenfalls die Hälfte der Kosten – jedoch maximal bis zum Betrag von 500 Franken pro Kalenderjahr. Darunter versteht man zum Beispiel den Transport mit dem Ambulanzfahrzeug von zu Hause ins Spital.
Franchise und Selbstbehalt werden Ihnen sowohl bei Rettungs- als auch bei Transportkosten verrechnet.
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