Nein. Der abgeschlossene ­Vertrag ist ein Kaufvertrag mit einem ­Konsumenten. Für Schweizer Konsumenten, die im Ausland ­etwas bestellen, enthält das Schweizer ­Gesetz Schutzbestimmungen. Sie erlauben Ihnen, den Verkäufer des Laptops an Ihrem Wohnsitz in der Schweiz einzuklagen. Dabei gilt Schweizer Recht. Als Konsumenten­verträge gelten Verträge über Leistungen des täglichen Gebrauchs für persönliche oder familiäre Bedürfnisse.