Sie sollten alle Quittungen während der Verjährungsfrist aufbewahren. Verjährung bedeutet, dass eine Forderung nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Das sind die wichtigsten gesetzlichen Verjährungsfristen:
- Ein Jahr bei Ansprüchen aus Mängeln gekaufter oder reparierter Waren.
- Zwei Jahre bei Versicherungsverträgen (gilt auch für die Zusatzversicherungen der Krankenkasse).
- Fünf Jahre für Forderungen aus Mängeln bei Kauf, Umbau und Reparatur von Immobilien (Gebäude, Land), für Miet- und Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge (Alimente), Lohnforderungen, Arzt- und Anwaltshonorare sowie Handwerkerrechnungen.
- Zehn Jahre für Forderungen, für die das Gesetz keine andere Verjährungsfrist vorsieht - etwa Rückzahlung eines Darlehens.

Folgende wichtige Dokumente sollten Sie ebenfalls lange aufbewahren:
- Schul- und Arbeitszeugnisse, Quittungen zum Kontostand bei der Heirat, Belege über ausgezahlte Erbschaften und Schenkungen sowie Pensionskassenunterlagen sollten Sie gar nie wegwerfen.
- Die Quittung des Mietzinsdepots sollten Sie behalten, bis Sie nach dem Auszug das Geld haben.
- Legen Sie auch alle Arztrechnungen und wichtigen medizinischen Befunde in einen Ordner. Ihren medizinischen «Lebenslauf» müssen Sie nämlich angeben können, falls Sie eine Zusatzversicherung der Krankenkasse oder eine Lebensversicherung abschliessen möchten.
- Eigenheimbesitzer sollten sämtliche Quittungen von grösseren Reparaturen zur Seite legen. Der Grund: Beim Verkauf des Hauses können sie wertvermehrende Investitionen geltend machen und auf diese Weise die Grundstückgewinnsteuer senken.
- Damit Sie gegenüber Ihrer Hausratversicherung allfällige Schäden am Hausrat belegen können, sollten Sie auch die Quittungen von grösseren und teureren Anschaffungen sicher und sehr lange aufbewahren.

(ch)